2019 hat die deutsche Regierung, in Bezug auf das Pariser Klimaabkommen, das Bundesklimaschutzgesetz beschlossen. Darin ist festgelegt, dass in Deutschland bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 55 % gesenkt werden sollen mit dem Ziel, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Außerdem soll der durchschnittliche globale Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 °C, im besten Fall auf maximal 1,5 °C begrenzt werden.
Doch so schön diese Versprechen im ersten Moment klingen, reichen die Maßnahmen bei weitem nicht aus. Um die Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, müssen statt 55 % bis 2030 mindestens 70 % weniger Treibhausgase ausgestoßen werden. Außerdem ist es mit den festgelegten Maßnahmen bislang nicht einmal realistisch, die 55 % Reduktion zu erreichen.
Damit ist das Klimaschutzgesetz zwar vielleicht gut gemeint, doch einen ausreichenden Beitrag zum Klimaschutz leistet es nicht. Genau aus diesem Grund sind mehrere Fridays-for-Future Aktivist:innen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gezogen, um ihr „Recht auf Zukunft“ geltend zu machen. Dabei wurden sie von verschiedenen Umweltverbänden und Wissenschaftler:innen unterstützt.
Am 29.04.2021 war es dann endlich soweit und das BVerfG hat die Klage gegen das Klimaschutzgesetz angenommen – und zugestimmt! In mehreren Punkten hat das BVerfG das Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig eingestuft, da das bisher bestehende Gesetz auf Lasten der jüngeren Generation gehe. Damit sei die Freiheit zukünftiger Generationen eingeschränkt.
Nach dem Urteil ist die Regierung jetzt dazu verpflichtet bis 2022 konkretere Pläne zum Erzielen der Treibhausgasreduktion auszuarbeiten. Ein großer Gewinn für die Klimaschutzbewegung, denn mit diesem Urteil wurde noch einmal die Dringlichkeit des Handelns verdeutlicht und klar gemacht, dass die Verantwortung nicht weiter auf die künftigen Generationen abgeschoben werden darf.
Auf dem Foto seht ihr die Spontandemo von Fridays for Future Berlin, mit der wir am 29.04.2021 das Urteil gefeiert haben.